OGH: Pleitenfonds muss auch bei Arbeitseinsatz in Russland einspringen : OGH 8 ObS 243/00v
Der Oberste Gerichtshof weicht von seiner bisherigen Judikatur ab, wonach Geld aus dem Pleitenfonds nur solchen Arbeitnehmern zustand, die gewöhnlich im Inland beschäftigt waren.
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Veröffentlicht in: | Die Presse |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.04.2001 |
Erscheinungsjahr: | 2001 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Entgeltsicherung
658.3-057.62 Auslandsaufenthalt: Personal 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Entgeltsicherung | Dokument Nr. A-976323 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |