OGH: Pleitenfonds muss auch bei Arbeitseinsatz in Russland einspringen : OGH 8 ObS 243/00v

Der Oberste Gerichtshof weicht von seiner bisherigen Judikatur ab, wonach Geld aus dem Pleitenfonds nur solchen Arbeitnehmern zustand, die gewöhnlich im Inland beschäftigt waren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.04.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
658.3-057.62 Auslandsaufenthalt: Personal
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 351.83 Entgeltsicherung Dokument Nr. A-976323 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage