Direktwirkung nicht umgesetzter Richtlinie zwischen Privaten : EuGH C-443/98 v.26.9.2000 - Unilever Italia

Das nationale Gericht muss in einem Zivilrechtsstreit zwischen Einzelnen über vertragliche Rechte und Pflichten die Anwendung einer nationalen technischen Vorschrift ablehnen, die während einer Aussetzungsfrist nach Art.9 Richtlinie 83/189/EWG erlassen worden ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (12 (2001) Nr.5 S.153-156)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.03.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.773.1 Lebensmittelkennzeichnung
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
340.148 Recht, nationales
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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