Arzthaftung und Verjährung : OGH 4 Ob 131/00v v.23.5.2000

Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten beginnt erst dann, wenn der Geschädigte weiss, dass für die Entscheidung für eine von mehreren möglichen Behandlungen unterschiedliche Risikofaktoren zu berücksichtigen gewesen wären und er ein umfassendes Bi...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (12 (2001) Nr.1)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.01.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56:614.25 Arzthaftung
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.56:614.25 Arzthaftung Dokument Nr. A-974966 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage