Garantiehaftung für künftige Forderungen : OGH 4 Ob 124/00i v.23.5.2000
War eine bestimmte Dauer des Leasingvertrages vereinbart, muss der Garant auch nur mit einer Haftungsübernahme für diesen Zeitraum rechnen, zumal, wenn die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung im Formulartext nicht einmal erwähnt wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft (18 (2000) Nr.12 S.724-725)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.12.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.91 Leasing
347.51 Haftpflicht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | War eine bestimmte Dauer des Leasingvertrages vereinbart, muss der Garant auch nur mit einer Haftungsübernahme für diesen Zeitraum rechnen, zumal, wenn die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung im Formulartext nicht einmal erwähnt wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |