Garantiehaftung für künftige Forderungen : OGH 4 Ob 124/00i v.23.5.2000
War eine bestimmte Dauer des Leasingvertrages vereinbart, muss der Garant auch nur mit einer Haftungsübernahme für diesen Zeitraum rechnen, zumal, wenn die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung im Formulartext nicht einmal erwähnt wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft (18 (2000) Nr.12 S.724-725)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.12.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.91 Leasing
347.51 Haftpflicht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 658.91 Leasing | Dokument Nr. A-974806 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |