Garantiehaftung für künftige Forderungen : OGH 4 Ob 124/00i v.23.5.2000

War eine bestimmte Dauer des Leasingvertrages vereinbart, muss der Garant auch nur mit einer Haftungsübernahme für diesen Zeitraum rechnen, zumal, wenn die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung im Formulartext nicht einmal erwähnt wird.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (18 (2000) Nr.12 S.724-725)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.12.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.91 Leasing
347.51 Haftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 658.91 Leasing Dokument Nr. A-974806 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage