Ein Rechtsträger - mehrere Zentralbetriebsräte?

Sollte dies zulässig sein, so ist in weiterer Folge auf die Auswirkungen der Zentralbetriebsratsmehrheit eines Rechtsträgers auf die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat sowie auf allfällige Vertretungsdefizite im Vergleich mit der Konzernvertretung einzugehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Wirtschaft (19 (2001) Nr.1 S.31-37)
VerfasserIn: Risak, Martin E.
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.01.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
658.114.5 Konzern
331.15 Betriebsverfassung
65.012.4 Aufsichtsrat
Region:Österreich
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