Vergütungspflicht bei Rufbereitschaft per Handy: Unerheblichkeit des Wegfalls der Verpflichtung zur Anzeige des Aufenthaltsorts : BAG 6 AZR 900/98 v.29.6.2000

Ein Angestellter des öffentlichen Dienstes, der verpflichtet ist, auf Anordnung seiner Arbeitgeber ausserhalb der regelmässigen Arbeitszeit ein auf Empfang geschaltetes Funktelefon mitzuführen, um auf telefonischen Abruf Arbeit zu leisten, die darin besteht, dass er über dieses Funktelefon Anordnung...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (54 (2001) Nr.2 S.88-93)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 12.01.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Arbeitsbereitschaft
384.11 Mobiltelefon
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.811 Arbeitsbereitschaft Dokument Nr. A-974507 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage