Kündigungsentschädigung nach rechtsunwirksamer Entlassung eines Lehrlings : ASG Wien 33 Cga 147/99z v.5.4.2000, rk / Rechtsunwirksamkeit der mündlichen Auflösungserklärung
Bei einem Lehrling, der bloss durch mündliche Erklärung entlassen wurde, ist trotz Rechtsunwirksamkeit dieser Erklärung im Falle der Beanspruchung von Schadenersatz zu prüfen, ob ein Entlassungsgrund vorgelegen ist.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.01.2001 |
Erscheinungsjahr: | 2001 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Lehrvertrag
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei einem Lehrling, der bloss durch mündliche Erklärung entlassen wurde, ist trotz Rechtsunwirksamkeit dieser Erklärung im Falle der Beanspruchung von Schadenersatz zu prüfen, ob ein Entlassungsgrund vorgelegen ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |