Kündigungsentschädigung nach rechtsunwirksamer Entlassung eines Lehrlings : ASG Wien 33 Cga 147/99z v.5.4.2000, rk / Rechtsunwirksamkeit der mündlichen Auflösungserklärung
Bei einem Lehrling, der bloss durch mündliche Erklärung entlassen wurde, ist trotz Rechtsunwirksamkeit dieser Erklärung im Falle der Beanspruchung von Schadenersatz zu prüfen, ob ein Entlassungsgrund vorgelegen ist.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.01.2001 |
Erscheinungsjahr: | 2001 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Lehrvertrag
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Lehrvertrag | Dokument Nr. A-974502 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |