Kündigungsentschädigung nach rechtsunwirksamer Entlassung eines Lehrlings : ASG Wien 33 Cga 147/99z v.5.4.2000, rk / Rechtsunwirksamkeit der mündlichen Auflösungserklärung

Bei einem Lehrling, der bloss durch mündliche Erklärung entlassen wurde, ist trotz Rechtsunwirksamkeit dieser Erklärung im Falle der Beanspruchung von Schadenersatz zu prüfen, ob ein Entlassungsgrund vorgelegen ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.01.2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Lehrvertrag
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Lehrvertrag Dokument Nr. A-974502 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage