Kündigungsanfechtung - Sozialwidrigkeit : OGH 9 Ob A 237/99i v.17.11.1999
Sozialwidrigkeit ist nicht gegeben, wenn der AN das bisher bezogene Grundgehalt auch nach ca sechsmonatiger Arbeitsplatzsuche erhalten kann und bei entsprechendem Engagement in der Lage wäre, nach etwa einem Jahr ein im Wesentlichen adäquates Einkommen zu erzielen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Recht der Wirtschaft (18 (2000) Nr.11 S.678-680)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.11.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.2 Gehalt 331.6 Arbeitsmarkt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-974083 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |