Kündigungsanfechtung - Sozialwidrigkeit : OGH 9 Ob A 237/99i v.17.11.1999

Sozialwidrigkeit ist nicht gegeben, wenn der AN das bisher bezogene Grundgehalt auch nach ca sechsmonatiger Arbeitsplatzsuche erhalten kann und bei entsprechendem Engagement in der Lage wäre, nach etwa einem Jahr ein im Wesentlichen adäquates Einkommen zu erzielen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Wirtschaft (18 (2000) Nr.11 S.678-680)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.11.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.2 Gehalt
331.6 Arbeitsmarkt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-974083 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage