Karenzierung und Vorrückung (Einstufung) : ASG Wien 3 Cga 68/99m v.26.5.2000, rk

(§ 914 ABGB) / Ist im Falle einer Karenzierung nicht ausdrücklich anderes vereinbart, sind Vorrückungen nach der Dauer der Dienstzeit unter Einrechnung der Karenzierungszeit vorzunehmen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.12.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.817.8 Karenzurlaub
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.124 Arbeitnehmer: Einstufung Dokument Nr. A-973884 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage