Karenzierung und Vorrückung (Einstufung) : ASG Wien 3 Cga 68/99m v.26.5.2000, rk
(§ 914 ABGB) / Ist im Falle einer Karenzierung nicht ausdrücklich anderes vereinbart, sind Vorrückungen nach der Dauer der Dienstzeit unter Einrechnung der Karenzierungszeit vorzunehmen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.12.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.817.8 Karenzurlaub 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.124 Arbeitnehmer: Einstufung | Dokument Nr. A-973884 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |