Geltendmachung von Überstundengeld : OGH 9 ObA 166/00b vom 12.7.2000

Nach dem massgebenden Empfängerhorizont eines redlichen Arbeitgebers ist durch die Übergabe klarer und unmittelbarer Informationen über die geleisteten Überstunden der Anspruch auf deren Abgeltung hinreichend "geltend gemacht".

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ecolex ((2000) Nr.11)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.11.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach dem massgebenden Empfängerhorizont eines redlichen Arbeitgebers ist durch die Übergabe klarer und unmittelbarer Informationen über die geleisteten Überstunden der Anspruch auf deren Abgeltung hinreichend "geltend gemacht".
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog