Geltendmachung von Überstundengeld : OGH 9 ObA 166/00b vom 12.7.2000

Nach dem massgebenden Empfängerhorizont eines redlichen Arbeitgebers ist durch die Übergabe klarer und unmittelbarer Informationen über die geleisteten Überstunden der Anspruch auf deren Abgeltung hinreichend "geltend gemacht".

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ecolex ((2000) Nr.11)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.11.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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