Dienstvertrag im Sinne des Gemeinschaftsrechtes : OGH 9 Ob A 230/99k v.13.10.1999
Durfte der Handelsvertreter seinen Urlaub nur nach zeitlicher Bestimmung durch den Arbeitgeber antreten und musste sogar während seiner Abwesenheit seine Erreichbarkeit gewährleistet sein, durfte der Handelsvertreter keinen Nebenbeschäftigungen nachgehen und verpflichtete er sich, seine volle Arbeit...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (54 (2000) Nr.5168)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.11.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverhältnis
381.26 Handelsvertreter 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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ARD Betriebsdienst (54 (2000) Nr.5168)
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