Unterhaltsleistungen in die Türkei
Es ist demgegenüber geboten, dem Unterhaltsberechtigten die seinem Bedarf entsprechende Kaufkraft zuzusprechen, wodurch dem Unterhaltspflichtigen lediglich der Vorteil eines für ihn günstigeren Wechselkurses zukommt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Finanznachrichten (77 (2000) Nr.44)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.11.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4(094.2) Sozialversicherung: Abkommen, internationales
347.615 Unterhaltspflicht 347.627 Ehescheidung |
Region: | Österreich
Türkei |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.4(094.2) Sozialversicherung: Abkommen, internationales | Dokument Nr. A-972636 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |