Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderung : Arbeitsgericht Nürnberg, Beschluss - 14 BVGa 1/00 v.17.1.2000, bestätigt durch LAG Nürnberg, Beschluss 6 TaBV 8/00 v.6.6.2000
Der Betriebsrat kann die Durchführung einer Betriebsänderung vor Ausschöpfung aller Verhandlungsphasen für den Interessenausgleich nicht durch eine einstweilige Verfügung verhindern / Somit wird im Gegensatz zu Verletzungen im Bereich der sozialen Mitbestimmung nach § 87 BetrVG ein erzwingbarer Ansp...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (55 (2000) Nr.41 S.2100-2101)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 12.10.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.016 Unternehmerwechsel
331.152 Betriebsrat 331.15 Mitbestimmung 331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Betriebsrat kann die Durchführung einer Betriebsänderung vor Ausschöpfung aller Verhandlungsphasen für den Interessenausgleich nicht durch eine einstweilige Verfügung verhindern / Somit wird im Gegensatz zu Verletzungen im Bereich der sozialen Mitbestimmung nach § 87 BetrVG ein erzwingbarer Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten ausdrücklich verneint. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |