Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderung : Arbeitsgericht Nürnberg, Beschluss - 14 BVGa 1/00 v.17.1.2000, bestätigt durch LAG Nürnberg, Beschluss 6 TaBV 8/00 v.6.6.2000

Der Betriebsrat kann die Durchführung einer Betriebsänderung vor Ausschöpfung aller Verhandlungsphasen für den Interessenausgleich nicht durch eine einstweilige Verfügung verhindern / Somit wird im Gegensatz zu Verletzungen im Bereich der sozialen Mitbestimmung nach § 87 BetrVG ein erzwingbarer Ansp...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (55 (2000) Nr.41 S.2100-2101)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 12.10.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Unternehmerwechsel
331.152 Betriebsrat
331.15 Mitbestimmung
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 65.016 Unternehmerwechsel Dokument Nr. A-972273 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage