Bargeldloser Zahlungsverkehr und Fernabsatzgesetz

§ 31a KSchG normiert: "Wenn bei einem Vertragsabschluss im Fernabsatz eine Zahlungskarte oder deren Daten missbräuchlich verwendet werden, so kann der berechtigte Karteninhaber vom Aussteller der Karte verlangen, dass eine Buchung oder Zahlung rückgängig gemacht bzw. erstattet wird".

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (11 (2000) Nr.10 S.708-709)
VerfasserIn: Neubauer, Peter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
381 Handel
384 Telekommunikation
343.52 Fälschung
347.51 Haftpflicht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser Dokument Nr. A-972170 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage