Cold Calling - Doppelbestrafungsverbot : § 12 Abs 3, § 27 Abs 2 WAG; §§ 101, 104 Abs 3 Z 22 TKG - UVS Wien UVS-06/13/122/1999-6 v.12.1.2000

Da ein Spezialitätsverhältnis zwischen beiden Normen ausscheidet, hat - die Identität des Tatvorwurfs vorausgesetzt - grundsätzlich die Lex-posterior-Regel zur Anwendung zu gelangen, welche zu einer Bestrafung nach dem TKG führen würde.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (11 (2000) Nr.10 S.754-755)
VerfasserIn: Zahradnik, Andreas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.72 Vermögensverwaltung
659.1 Werbung
384.1 Telefon
347.45 Konsumentenschutz
336.763 Wertpapier
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein