Cold Calling - Doppelbestrafungsverbot : § 12 Abs 3, § 27 Abs 2 WAG; §§ 101, 104 Abs 3 Z 22 TKG - UVS Wien UVS-06/13/122/1999-6 v.12.1.2000
Da ein Spezialitätsverhältnis zwischen beiden Normen ausscheidet, hat - die Identität des Tatvorwurfs vorausgesetzt - grundsätzlich die Lex-posterior-Regel zur Anwendung zu gelangen, welche zu einer Bestrafung nach dem TKG führen würde.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (11 (2000) Nr.10 S.754-755)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.10.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.72 Vermögensverwaltung
659.1 Werbung 384.1 Telefon 347.45 Konsumentenschutz 336.763 Wertpapier 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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