Cold Calling - Doppelbestrafungsverbot : § 12 Abs 3, § 27 Abs 2 WAG; §§ 101, 104 Abs 3 Z 22 TKG - UVS Wien UVS-06/13/122/1999-6 v.12.1.2000

Da ein Spezialitätsverhältnis zwischen beiden Normen ausscheidet, hat - die Identität des Tatvorwurfs vorausgesetzt - grundsätzlich die Lex-posterior-Regel zur Anwendung zu gelangen, welche zu einer Bestrafung nach dem TKG führen würde.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (11 (2000) Nr.10 S.754-755)
VerfasserIn: Zahradnik, Andreas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
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