Kein Höherreihungsanspruch aus unrichtiger höherer Einstufung : OGH 9 Ob A 196/99k v.1.9.1999
§ 35 DO.C Wird ein Arbeitnehmer unrichtig höher eingestuft, stellt dies keine Grundlage für eine weitere Höherreihung dar, deren einziges Kriterium die Verwendung in der Beschäftigungsgruppe ist, in die die unrichtige Einstufung erfolgte.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((2000) Nr.5161)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.10.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
35.083 Dienstordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 331.124 Arbeitnehmer: Einstufung | Dokument Nr. A-972112 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |