Kein Höherreihungsanspruch aus unrichtiger höherer Einstufung : OGH 9 Ob A 196/99k v.1.9.1999

§ 35 DO.C Wird ein Arbeitnehmer unrichtig höher eingestuft, stellt dies keine Grundlage für eine weitere Höherreihung dar, deren einziges Kriterium die Verwendung in der Beschäftigungsgruppe ist, in die die unrichtige Einstufung erfolgte.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((2000) Nr.5161)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.10.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
35.083 Dienstordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.124 Arbeitnehmer: Einstufung Dokument Nr. A-972112 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage