Vinkulierung und Verpfändung einer Versicherungsforderung : OGH 7 Ob 304/99b v.26.1.2000

Soweit eine Lebensversicherungspolizze nicht auf Überbringer lautet und daher kein Inhaberpapier, sondern eine blosse Beweisurkunde darstellt, ist für das gültige Zustandekommen einer Verpfändung als Publizitätserfordernis nur die Verständigung des Versicherers davon nötig. Dies gilt auch für auf Üb...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft ((2000) Nr.9 S.531-532)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.09.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.022 Versicherungsvertrag
347.468 Bürgschaft
336.77 Kredit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.022 Versicherungsvertrag Dokument Nr. A-971583 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage