Gegen Willen der Richter

Wenn die Regierung junge Menschen früher dem Erwachsenen-Strafrecht unterstellen will, dann tut sie das gegen den erklärten Willen der Richter.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.10.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.121 Jugendstrafrecht
343.121 Jugendgericht
347.962 Richter
343.2 Strafrechtsreform
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 343.121 Jugendstrafrecht Dokument Nr. A-971576 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage