Gehaltsverzicht kann teuer werden : Insolvenzfonds muss laut OGH-Entscheidung Entgeltsrückstände nicht abdecken / OGH 8 ObS 56/00v v.13.4.2000
Wer offenbar auf seinen Arbeitslohn nicht angewiesen ist, soll ihn auch nicht bekommen. Laut der aktuellen Judikatur des Obersten Gerichtshofes riskiert ein Arbeitnehmer, der in schwierigen Zeiten bereit ist, auf sein Gehalt zu warten, im Konkursfall den völligen Verlust.
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Veröffentlicht in: | Der Standard |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.09.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Entgeltsicherung
347.736 Konkursrecht 331.2 Lohn 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.83 Entgeltsicherung | Dokument Nr. A-970977 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |