Gehaltsverzicht kann teuer werden : Insolvenzfonds muss laut OGH-Entscheidung Entgeltsrückstände nicht abdecken / OGH 8 ObS 56/00v v.13.4.2000

Wer offenbar auf seinen Arbeitslohn nicht angewiesen ist, soll ihn auch nicht bekommen. Laut der aktuellen Judikatur des Obersten Gerichtshofes riskiert ein Arbeitnehmer, der in schwierigen Zeiten bereit ist, auf sein Gehalt zu warten, im Konkursfall den völligen Verlust.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
VerfasserIn: Czerny, Anton
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.09.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
347.736 Konkursrecht
331.2 Lohn
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Entgeltsicherung Dokument Nr. A-970977 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage