Volle Strafbarkeit mit 18 ist für Richter nicht europareif : Für Heranwachsende werden eigene Bestimmungen gefordert, die mehr "Treffsicherheit" bieten

Der Wiener Jugendgerichtspräsident Udo Jesionek und die Präsidentin der Richtervereinigung, Barbara Helige, befürchten eine Verschlechterung der Resozialisierungschancen von entwicklungsbedingt straffällig gewordenen Heranwachsenden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier
VerfasserIn: Peyerl, Ricardo
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.09.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.121 Jugendstrafrecht
347.646 Volljährigkeit
347.962 Richter
343.121 Jugendgericht
343.87 Resozialisierung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Wiener Jugendgerichtspräsident Udo Jesionek und die Präsidentin der Richtervereinigung, Barbara Helige, befürchten eine Verschlechterung der Resozialisierungschancen von entwicklungsbedingt straffällig gewordenen Heranwachsenden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog