Volle Strafbarkeit mit 18 ist für Richter nicht europareif : Für Heranwachsende werden eigene Bestimmungen gefordert, die mehr "Treffsicherheit" bieten
Der Wiener Jugendgerichtspräsident Udo Jesionek und die Präsidentin der Richtervereinigung, Barbara Helige, befürchten eine Verschlechterung der Resozialisierungschancen von entwicklungsbedingt straffällig gewordenen Heranwachsenden.
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Veröffentlicht in: | Kurier |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.09.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.121 Jugendstrafrecht
347.646 Volljährigkeit 347.962 Richter 343.121 Jugendgericht 343.87 Resozialisierung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 343.121 Jugendstrafrecht | Dokument Nr. A-970974 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |