Handy-Streit: Lieferstopp gegen Konkurrenten gerechtfertigt : OGH 16 Ok 1/00

Auch ein Marktbeherrscher ist nicht verpflichtet, ein Unternehmen des schärfsten Mitbewerbers mit seinen Produkten zu beliefern, entschied der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.09.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.733 Kartellrecht
658.8 Absatzpolitik
384.11 Mobiltelefon
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.733 Kartellrecht Dokument Nr. A-970549 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage