Ausbildungskostenrückersatz bei gemischten Schulungskosten : OLG Wein 8 Ra 107/00i v.26.4.2000 in Aufhebung von ASG Wein 10.1.2000, 8 Cga 28/99d
§ 20 AngG, § 879 ABGB Nur tatsächlich aufgewendete Kosten für eine Ausbildung, die eine spezifische Ausbildung, die auch anderweitig verwertet werden kann, vermittelten, können aufgrund einer Rückersatzvereinbarung vom Arbeitnehmer rückgefordert werden, nicht jedoch blosse Einschulungskosten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (54 (2000) Nr.5148)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.08.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377 Berufsausbildung
657.47 Kosten 331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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