Ausbildungskostenrückersatz bei gemischten Schulungskosten : OLG Wein 8 Ra 107/00i v.26.4.2000 in Aufhebung von ASG Wein 10.1.2000, 8 Cga 28/99d

§ 20 AngG, § 879 ABGB Nur tatsächlich aufgewendete Kosten für eine Ausbildung, die eine spezifische Ausbildung, die auch anderweitig verwertet werden kann, vermittelten, können aufgrund einer Rückersatzvereinbarung vom Arbeitnehmer rückgefordert werden, nicht jedoch blosse Einschulungskosten.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (54 (2000) Nr.5148)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.08.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
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Region:Österreich
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