Ladendiebstahl: Teure Busse oder Prozess : Neue Regelung: Wer zahlt, entgeht Vorstrafe

Im Rahmen der Diversion wurde für Ladendiebe die Möglichkeit geschaffen, einem Gerichtsverfahren zu entkommen, wenn Bussgeld an den Staat und Schadenersatz an den Händler bezahlt wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
VerfasserIn: Simoner, Michael
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.02.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.711 Ladendiebstahl
343.24/.29 Strafe
343.271 Geldstrafe
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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