Ladendiebstahl: Teure Busse oder Prozess : Neue Regelung: Wer zahlt, entgeht Vorstrafe
Im Rahmen der Diversion wurde für Ladendiebe die Möglichkeit geschaffen, einem Gerichtsverfahren zu entkommen, wenn Bussgeld an den Staat und Schadenersatz an den Händler bezahlt wird.
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Veröffentlicht in: | Der Standard |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.02.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.711 Ladendiebstahl
343.24/.29 Strafe 343.271 Geldstrafe |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 343.711 Ladendiebstahl | Dokument Nr. A-969464 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |