Ladendiebstahl: Teure Busse oder Prozess : Neue Regelung: Wer zahlt, entgeht Vorstrafe

Im Rahmen der Diversion wurde für Ladendiebe die Möglichkeit geschaffen, einem Gerichtsverfahren zu entkommen, wenn Bussgeld an den Staat und Schadenersatz an den Händler bezahlt wird.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
VerfasserIn: Simoner, Michael
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.02.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.711 Ladendiebstahl
343.24/.29 Strafe
343.271 Geldstrafe
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 343.711 Ladendiebstahl Dokument Nr. A-969464 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage