Mitwirkung des Betriebsrates bei Betriebsverlegung : OGH 9 Ob A 48/99z v.14.6.2000
Eine Betriebsverlegung ist keine Versetzung, so dass es sich zwar um keine zustimmungspflichtige Massnahme handelt, eine Folgepflicht der Arbeitnehmer aber nur insoweit besteht, als diese vertraglich gedeckt und zumutbar ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.08.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.126 Arbeitsplatzwechsel
658.21 Betriebsstandort 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.126 Arbeitsplatzwechsel | Dokument Nr. A-969351 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |