Abfertigungsanspruch aus Sozialplan nach ungerechtfertigter Entlassung : OLG Wien 9 Ra 2/00f v.11.4.2000, Revision unzulässig - in Bestätigung von ASG Wien 18 Cga 146/99t v.1.8.1999

Gilt eine Betriebsvereinbarung ("Sozialplan") für alle Arbeitnehmer, die sich am Stichtag in einem Dienstverhältnis zum Arbeitgeber befinden, und wäre das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers bei ordnungsgemässer Beendigung zu diesem Stichtag noch aufrecht, fällt der Arbeitnehmer noch unter...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.08.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.13 Entlassung: Arbeit
331.17 Sozialplan
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Gilt eine Betriebsvereinbarung ("Sozialplan") für alle Arbeitnehmer, die sich am Stichtag in einem Dienstverhältnis zum Arbeitgeber befinden, und wäre das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers bei ordnungsgemässer Beendigung zu diesem Stichtag noch aufrecht, fällt der Arbeitnehmer noch unter den Sozialplan und steht ihm daher die freiwillige Abfertigung und ein Alterszuschlag nach diesem zu.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog