Abfertigungsanspruch aus Sozialplan nach ungerechtfertigter Entlassung : OLG Wien 9 Ra 2/00f v.11.4.2000, Revision unzulässig - in Bestätigung von ASG Wien 18 Cga 146/99t v.1.8.1999
Gilt eine Betriebsvereinbarung ("Sozialplan") für alle Arbeitnehmer, die sich am Stichtag in einem Dienstverhältnis zum Arbeitgeber befinden, und wäre das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers bei ordnungsgemässer Beendigung zu diesem Stichtag noch aufrecht, fällt der Arbeitnehmer noch unter...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.08.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.13 Entlassung: Arbeit 331.17 Sozialplan 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Gilt eine Betriebsvereinbarung ("Sozialplan") für alle Arbeitnehmer, die sich am Stichtag in einem Dienstverhältnis zum Arbeitgeber befinden, und wäre das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers bei ordnungsgemässer Beendigung zu diesem Stichtag noch aufrecht, fällt der Arbeitnehmer noch unter den Sozialplan und steht ihm daher die freiwillige Abfertigung und ein Alterszuschlag nach diesem zu. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |