Abfertigungsanspruch aus Sozialplan nach ungerechtfertigter Entlassung : OLG Wien 9 Ra 2/00f v.11.4.2000, Revision unzulässig - in Bestätigung von ASG Wien 18 Cga 146/99t v.1.8.1999

Gilt eine Betriebsvereinbarung ("Sozialplan") für alle Arbeitnehmer, die sich am Stichtag in einem Dienstverhältnis zum Arbeitgeber befinden, und wäre das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers bei ordnungsgemässer Beendigung zu diesem Stichtag noch aufrecht, fällt der Arbeitnehmer noch unter...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.08.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.13 Entlassung: Arbeit
331.17 Sozialplan
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer Dokument Nr. A-969119 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage