Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers bei Arbeitsverhinderung durch Verkehrsstreik? : Entgeltzahlungsanspruch des Arbeitnehmers hängt insbesondere vom Ausmass des Streiks ab

Falls Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verspätet erreichen, weil öffentliche Verkehrsmittel auf Grund eines Streiks den Betrieb eingestellt haben, so ist die Frage zu klären, ob der Arbeitgeber das Entgelt für die ausgefallene Arbeitszeit zu bezahlen hat. Je nach dem Status des Arbeitnehmers sowie de...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeits- und Sozialrechtskartei (4 (2000) Nr.8 S.262-265)
VerfasserIn: Rauch, Thomas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.08.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
331.892 Streik
331.216 Lohnfortzahlung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Falls Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verspätet erreichen, weil öffentliche Verkehrsmittel auf Grund eines Streiks den Betrieb eingestellt haben, so ist die Frage zu klären, ob der Arbeitgeber das Entgelt für die ausgefallene Arbeitszeit zu bezahlen hat. Je nach dem Status des Arbeitnehmers sowie den besonderen Umständen des Einzelfalls können verschiedene Ergebnisse erzielt werden. Im Folgenden wird die Rechtslage näher erörtert.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog