Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers bei Arbeitsverhinderung durch Verkehrsstreik? : Entgeltzahlungsanspruch des Arbeitnehmers hängt insbesondere vom Ausmass des Streiks ab
Falls Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verspätet erreichen, weil öffentliche Verkehrsmittel auf Grund eines Streiks den Betrieb eingestellt haben, so ist die Frage zu klären, ob der Arbeitgeber das Entgelt für die ausgefallene Arbeitszeit zu bezahlen hat. Je nach dem Status des Arbeitnehmers sowie de...
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Veröffentlicht in: | Arbeits- und Sozialrechtskartei (4 (2000) Nr.8 S.262-265)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.08.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Dienstverhinderung
331.892 Streik 331.216 Lohnfortzahlung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Falls Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verspätet erreichen, weil öffentliche Verkehrsmittel auf Grund eines Streiks den Betrieb eingestellt haben, so ist die Frage zu klären, ob der Arbeitgeber das Entgelt für die ausgefallene Arbeitszeit zu bezahlen hat. Je nach dem Status des Arbeitnehmers sowie den besonderen Umständen des Einzelfalls können verschiedene Ergebnisse erzielt werden. Im Folgenden wird die Rechtslage näher erörtert. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |