Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers bei Arbeitsverhinderung durch Verkehrsstreik? : Entgeltzahlungsanspruch des Arbeitnehmers hängt insbesondere vom Ausmass des Streiks ab

Falls Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verspätet erreichen, weil öffentliche Verkehrsmittel auf Grund eines Streiks den Betrieb eingestellt haben, so ist die Frage zu klären, ob der Arbeitgeber das Entgelt für die ausgefallene Arbeitszeit zu bezahlen hat. Je nach dem Status des Arbeitnehmers sowie de...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeits- und Sozialrechtskartei (4 (2000) Nr.8 S.262-265)
VerfasserIn: Rauch, Thomas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.08.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
331.892 Streik
331.216 Lohnfortzahlung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817 Dienstverhinderung Dokument Nr. A-968426 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage