Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers bei Arbeitsverhinderung durch Verkehrsstreik? : Entgeltzahlungsanspruch des Arbeitnehmers hängt insbesondere vom Ausmass des Streiks ab
Falls Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verspätet erreichen, weil öffentliche Verkehrsmittel auf Grund eines Streiks den Betrieb eingestellt haben, so ist die Frage zu klären, ob der Arbeitgeber das Entgelt für die ausgefallene Arbeitszeit zu bezahlen hat. Je nach dem Status des Arbeitnehmers sowie de...
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Veröffentlicht in: | Arbeits- und Sozialrechtskartei (4 (2000) Nr.8 S.262-265)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.08.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Dienstverhinderung
331.892 Streik 331.216 Lohnfortzahlung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817 Dienstverhinderung | Dokument Nr. A-968426 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |