Verbreitung wahrer Tatsachen im Einzelfall rechtswidrig : OGH 9 Ob A 234/99y 1.12.1999

Auch das Verbreiten wahrer Tatsachen kann in rechtswidriger Weise in den Schutzbereich des Betroffenen eingreifen. Dies trifft jedenfalls dann zu, wenn dessen Interessen unnötig verletzt werden, also kein überwiegendes Informationsbedürfnis der Allgemeinheit oder doch des Mitteilungsempfängers vorli...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (18 (2000) Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.012.45 Unternehmensinformation
331.152 Betriebsrat
342.721 Persönlichkeitsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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