Verbreitung wahrer Tatsachen im Einzelfall rechtswidrig : OGH 9 Ob A 234/99y 1.12.1999

Auch das Verbreiten wahrer Tatsachen kann in rechtswidriger Weise in den Schutzbereich des Betroffenen eingreifen. Dies trifft jedenfalls dann zu, wenn dessen Interessen unnötig verletzt werden, also kein überwiegendes Informationsbedürfnis der Allgemeinheit oder doch des Mitteilungsempfängers vorli...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (18 (2000) Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
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Region:Österreich
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