Halbe Abfertigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund fehlender Kinderbetreuungseinrichtungen europarechtskonform : EuGH Rs C-249/97 v.14.9.1999 - Gabriele Gruber - Silhouette

Im folgenden Beitrag soll die überwiegend positiv besprochene Entscheidung des EuGH, wonach die in § 23a AngG normierte "Hälfte-Abfertigung" selbst für den Fall, dass Kinderbetreuungseinrichtungen fehlen, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, kritisch durchleuchtet werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (18 (2000) Nr.6 S.356-360)
VerfasserIn: Frauscher, Christiane
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
351.83 Mutterschutz
331.13 Austritt: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Österreich
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer Dokument Nr. A-965813 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage