Halbe Abfertigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund fehlender Kinderbetreuungseinrichtungen europarechtskonform : EuGH Rs C-249/97 v.14.9.1999 - Gabriele Gruber - Silhouette
Im folgenden Beitrag soll die überwiegend positiv besprochene Entscheidung des EuGH, wonach die in § 23a AngG normierte "Hälfte-Abfertigung" selbst für den Fall, dass Kinderbetreuungseinrichtungen fehlen, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, kritisch durchleuchtet werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft (18 (2000) Nr.6 S.356-360)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.06.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
351.83 Mutterschutz 331.13 Austritt: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Österreich |
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer | Dokument Nr. A-965813 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |