Pflicht der Überweisungs-/Zwischen-bzw. Empfängerbank zum Konkordanzabgleich im beleglosen mehrgliedrigen Überweisungsverkehr
Nach ständiger Rechtsprechung des OGH ist die Empfangsbank verpflichtet, bei Überweisungen die Übereinstimmung von Kontonummer und Kontowortlaut zu prüfen (Abgleichungspflicht); die entgegenstehende Bestimmung in Punkt 13 AGBKrÖ wird nach § 879 Abs.3 ABGB für nichtig angesehen. In der Literatur ist...
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Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (122 (2000) Nr.6 S.345-359)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.06.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
336.717 Bankgeschäft 347.51 Haftpflicht |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach ständiger Rechtsprechung des OGH ist die Empfangsbank verpflichtet, bei Überweisungen die Übereinstimmung von Kontonummer und Kontowortlaut zu prüfen (Abgleichungspflicht); die entgegenstehende Bestimmung in Punkt 13 AGBKrÖ wird nach § 879 Abs.3 ABGB für nichtig angesehen. In der Literatur ist neuerdings umstritten, ob dies auch für nicht beleggebundene Überweisungen gilt. Diese Frage steht im Mittelpunkt des nachfolgenden Aufsatzes; überdies werden weitere Fragen im Zusammenhang mit der Abgleichungspflicht und der aus deren Verletzung folgenden Haftung erörtert. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |