Pflicht der Überweisungs-/Zwischen-bzw. Empfängerbank zum Konkordanzabgleich im beleglosen mehrgliedrigen Überweisungsverkehr

Nach ständiger Rechtsprechung des OGH ist die Empfangsbank verpflichtet, bei Überweisungen die Übereinstimmung von Kontonummer und Kontowortlaut zu prüfen (Abgleichungspflicht); die entgegenstehende Bestimmung in Punkt 13 AGBKrÖ wird nach § 879 Abs.3 ABGB für nichtig angesehen. In der Literatur ist...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (122 (2000) Nr.6 S.345-359)
VerfasserIn: Karollus, Martin
Riedler, Andreas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
336.717 Bankgeschäft
347.51 Haftpflicht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach ständiger Rechtsprechung des OGH ist die Empfangsbank verpflichtet, bei Überweisungen die Übereinstimmung von Kontonummer und Kontowortlaut zu prüfen (Abgleichungspflicht); die entgegenstehende Bestimmung in Punkt 13 AGBKrÖ wird nach § 879 Abs.3 ABGB für nichtig angesehen. In der Literatur ist neuerdings umstritten, ob dies auch für nicht beleggebundene Überweisungen gilt. Diese Frage steht im Mittelpunkt des nachfolgenden Aufsatzes; überdies werden weitere Fragen im Zusammenhang mit der Abgleichungspflicht und der aus deren Verletzung folgenden Haftung erörtert.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog