Pflicht der Überweisungs-/Zwischen-bzw. Empfängerbank zum Konkordanzabgleich im beleglosen mehrgliedrigen Überweisungsverkehr

Nach ständiger Rechtsprechung des OGH ist die Empfangsbank verpflichtet, bei Überweisungen die Übereinstimmung von Kontonummer und Kontowortlaut zu prüfen (Abgleichungspflicht); die entgegenstehende Bestimmung in Punkt 13 AGBKrÖ wird nach § 879 Abs.3 ABGB für nichtig angesehen. In der Literatur ist...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (122 (2000) Nr.6 S.345-359)
VerfasserIn: Karollus, Martin
Riedler, Andreas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
336.717 Bankgeschäft
347.51 Haftpflicht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser Dokument Nr. A-965420 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage