Entlassung eines BR-Mitglieds nach Herabsinken der Belegschaftsstärke unter 5 Arbeitnehmer : OLG Wien 8 Ra 382/99a v.24.1.2000, Revision zulässig

Gerade die Regelung, dass die Tätigkeitsdauer nur bei einer Einstellung des Betriebes endet, lässt den Umkehrschluss zu, dass die Funktionsdauer des Betriebsrats so lange bestehen bleibt, als der Betrieb nicht dauern eingestellt ist. Der Betriebsbegriff des § 34 ArbVG geht nicht von einer bestimmten...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
65.017 Betriebsgrösse
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Gerade die Regelung, dass die Tätigkeitsdauer nur bei einer Einstellung des Betriebes endet, lässt den Umkehrschluss zu, dass die Funktionsdauer des Betriebsrats so lange bestehen bleibt, als der Betrieb nicht dauern eingestellt ist. Der Betriebsbegriff des § 34 ArbVG geht nicht von einer bestimmten Mindestanzahl von Arbeitnehmern aus.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog