Entlassung eines BR-Mitglieds nach Herabsinken der Belegschaftsstärke unter 5 Arbeitnehmer : OLG Wien 8 Ra 382/99a v.24.1.2000, Revision zulässig
Gerade die Regelung, dass die Tätigkeitsdauer nur bei einer Einstellung des Betriebes endet, lässt den Umkehrschluss zu, dass die Funktionsdauer des Betriebsrats so lange bestehen bleibt, als der Betrieb nicht dauern eingestellt ist. Der Betriebsbegriff des § 34 ArbVG geht nicht von einer bestimmten...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.06.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
65.017 Betriebsgrösse 331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.152 Betriebsrat | Dokument Nr. A-965342 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |