Frühwarnsystem und einvernehmliche Auflösung : OGH 9 Ob A 336/99y v.16.2.2000
Wird das Frühwarnsystem nach § 45a AMFG nicht eingehalten, sind Kündigungen rechtsunwirksam, wenn der Arbeitgeber über seine Veranlassung gleichzeitig das Dienstverhältnis zu einem weiteren Arbeitnehmer unter Überschreitung der Schlüsselzahl einvernehmlich aufgelöst hat.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.06.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
65.012.4 Unternehmerverhalten 65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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