Frühwarnsystem und einvernehmliche Auflösung : OGH 9 Ob A 336/99y v.16.2.2000

Wird das Frühwarnsystem nach § 45a AMFG nicht eingehalten, sind Kündigungen rechtsunwirksam, wenn der Arbeitgeber über seine Veranlassung gleichzeitig das Dienstverhältnis zu einem weiteren Arbeitnehmer unter Überschreitung der Schlüsselzahl einvernehmlich aufgelöst hat.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
65.012.4 Unternehmerverhalten
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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