Das deutsche Kündigungsschutzgesetz muss sich vor dem Europarecht behaupten : EuGH C-322/98 / Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof will Vollzeit-und Teilzeitkräfte gleichermassen in die Sozialauswahl einbeziehen
Die unterschiedliche Behandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten ist nach Ansicht Saggios jedenfalls dann eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, wenn in der Branche des Unternehmens, in dem die Teilzeitstelle gestrichen wird, weibliche Teilzeitbeschäftigte gegenüber männlichen prozent...
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 14.06.2000 |
Erscheinungsjahr: | 2000 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 331.811 Teilzeitarbeit 301.172 Diskriminierung 396.1 Frau: Gleichberechtigung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Deutschland |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die unterschiedliche Behandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten ist nach Ansicht Saggios jedenfalls dann eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, wenn in der Branche des Unternehmens, in dem die Teilzeitstelle gestrichen wird, weibliche Teilzeitbeschäftigte gegenüber männlichen prozentual deutlich überwiegen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |