Das deutsche Kündigungsschutzgesetz muss sich vor dem Europarecht behaupten : EuGH C-322/98 / Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof will Vollzeit-und Teilzeitkräfte gleichermassen in die Sozialauswahl einbeziehen

Die unterschiedliche Behandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten ist nach Ansicht Saggios jedenfalls dann eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, wenn in der Branche des Unternehmens, in dem die Teilzeitstelle gestrichen wird, weibliche Teilzeitbeschäftigte gegenüber männlichen prozent...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung
VerfasserIn: Geiger, Andreas
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 14.06.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
331.811 Teilzeitarbeit
301.172 Diskriminierung
396.1 Frau: Gleichberechtigung
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz Dokument Nr. A-964975 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage